Infos über: Straßensperre, Jugendbeirat, Hundeverordnung, Mittagsruhe im Ortsgebiet und Freihalten der Gemeindestraßen

Straßensperre oberer Schulweg während Infrastrukturarbeiten Frühjahr:

Ab dem 21. März ist der obere Schulweg zwischen der Bloaknersiedlung und der Abzweigung zum Böglerbichl für den gesamten Verkehr (inkl. Viehtrieb, Fußgänger usw.) gesperrt! Grund dafür ist die umfangreiche Baustelle in diesem Abschnitt, bei der Wasser-, Kanal- und LWL-Leitungen, die Straßen-beleuchtung sowie ein von der Fahrbahn getrennter Gehweg errichtet werden. Die Dauer für die Totalsperre beträgt ca. 2 Monate. Die Straße wird komplett erneuert, sodass eine Freigabe für den Verkehr erst nach Fertigstellung der Fahrbahndecke möglich ist. Die Eigentümer bzw. Besitzer der angrenzenden Grundstücke (landwirtschaftliche Flächen, Golfplatz) werden ersucht, ihre allenfalls vorhandenen Zäune entlang des Bauabschnitts rechtzeitig vor Baubeginn zu entfernen, sofern sich diese in natura auf der 5m breiten Straßenparzelle befinden. Erfolgt dies nicht zeitgerecht, muss der Abtrag durch die ausführende Firma kostenpflichtig für die Anrainer durchgeführt werden. Allen betroffenen Anrainern und Nutzern dieses Straßenabschnitts sei im Voraus für ihr Verständnis hinsichtlich der nötigen Baustelle (Sperre bzw. Umleitung, Lärm, Staub etc.) gedankt. Die Arbeiten sollen im Interesse aller so zügig wie möglich abgewickelt werden.

Einrichtung eines Jugendbeirats in der Gemeinde Uderns:

Gesucht werden vier freiwillige Uderner Gemeindebürger*innen im Alter zwischen 14 – 16 Jahren, welche den Sozialausschuss des Gemeinderats in Jugendthemen ergänzen sollen. Bewerbungen dazu sind als Motivationsschreiben inkl. Angabe der persönlichen Daten bis spätestens 15. April an das Gemeindeamt Uderns zu senden. Der Gemeindevorstand entscheidet dann, wer in dieses neue vierköpfige Gremium aufgenommen wird. Über aufrichtiges Interesse der jungen Bevölkerung an der Gemeindearbeit würden wir uns sehr freuen.

Leinen- und Maulkorbzwang sowie Verpflichtung zur Hundekotaufnahme:

Generell gilt in Uderns außerhalb des geschlossen verbauten Ortsgebiets bzw. außerhalb von ausreichend eingefriedeten Grundstücken, weiters in allen öffentlichen Gebäuden und auf allgemein zugänglichen Anlagen Leinen- bzw. Maulkorbzwang. Außerdem sind alle Besitzer/Verwahrer von Hunden im gesamten Gemeindegebiet verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Hundekot unverzüglich und ordnungsgemäß entfernt wird. Hierfür wurden an mehreren Straßen eigene Hundetoiletten aufgestellt, bei welchen „Hundesackerln“ entnommen werden können. Diese sind dann auch in den dafür vorgesehenen grünen Hundetoiletten zu entsorgen. Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden seitens der Behörde strengstens geahndet (Geldstrafe).

Einhalten der Mittagsruhe und Bauzeit im Ortsgebiet:

Die Verordnung der täglichen Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr im Ortsgebiet ist einzuhalten. In dieser Zeit sind laute Arbeiten wie Rasenmähen, Holzschneiden etc. zu unterlassen. Die tägliche Bauzeit (gilt für das Bau- und Baunebengewerbe) von Montag bis Samstag ist von 07:00 bis 19:00 Uhr festgelegt. Sonn- und Feiertage sind ausnahmslos Ruhetage.

Freihalten der Gemeindestraßen:

Damit die Erreichbarkeit der einzelnen Häuser für den allgemeinen Verkehr, für Transport- und Dienstleistungsunternehmen (z.B. Müllabfuhr) sowie für alle Einsatzkräfte gewährleistet ist, werden die Eigentümer/Hausverwaltungen aller Uderner Liegenschaften hiermit ersucht, die Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Gemeindestraßen regelmäßig und sorgfältig bis auf die Grundgrenze zurückzuschneiden, sodass der Verkehrsraum in voller Breite und ohne Beeinträchtigungen zur Verfügung steht. Ansonsten erfolgt eine für die Eigentümer kostenpflichtige Ersatzvornahme! Außerdem wird darauf verwiesen, dass ein halbseitiges Zuparken der Gemeindestraßen (auch bei breiter Fahrbahn) nicht zulässig ist! Dies wird polizeilich kontrolliert und zur Anzeige gebracht (Geldstrafe).

Mit freundlichen Grüßen,

der Bürgermeister
Ing. Josef Bucher eh.