An-, Ab- und Ummeldungen

Info: Wenn man sich in einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz anmeldet, wird der bestehende Hauptwohnsitz (nur innerhalb von Österreich) automatisch abgemeldet. Sollte man Änderungen zu einem Nebenwohnsitz vornehmen wollen, ist dies der Gemeinde bekannt zu geben.


>> Informationen für die Erstanmeldung in Österreich
Alle EWR-Bürger und Schweizer Bürger, die sich erstmals länger als 3 Monate im Österreichischen Bundesgebiet aufhalten, haben dies binnen 4 Monaten ab Einreise der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Schwaz) anzuzeigen. Für jene, die eine solche Registrierung bereits einmal durchgeführt haben, entfällt dieser Schritt.