Nachfolgend Informationen zur Corona-Ampelschaltung „Gelb“:
Seit heute ist der Bezirk Schwaz von der Ampelkommission des Bundes auf Gelb gestuft – dies beruht auf der Entscheidung der Ampelkommission des Bundes vom 11. September 2020.
Hintergrund ist ein verhältnismäßig starker Anstieg von positiven Fällen in den letzten Tagen. Diese konzentrieren sich auf die Inntalfurche. Die Gemeinden des Zillertales und das Achental sind nur minimal betroffen (die konkrete Verteilung im Bezirk finden Sie auf dem Dashboard des Landes: www.tirol.gv.at/dashboard).
Mit der Einstufung in „Gelb“ sind folgende Verhaltensempfehlungen zu beachten:
Mindestmaßnahmen:
- Abstandseinhaltung von mindestens einem Meter zu haushaltsfremden Personen
- Zusätzlich müssen KundenInnen oder BesucherInnen in geschlossenen Räumen (Kundenbereiche von Betriebsstätten, ausgenommen Gastronomie), Personal in der Gastronomie und Personen bei Kontakt mit Risikogruppen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bei Veranstaltungen gilt:
- Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren, …)
- Personenobergrenze maximal 2.500 Personen
- MNS für BesucherInnen (auch am fixen Sitzplatz)
- MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
- Pausen inkl. Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet ist (Präventionskonzept)
- Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätzen in geschlossenen Räumen
- Personenobergrenze maximal 100 Personen
- MNS für alle BesucherInnen (auch am fixen Sitzplatz)
- MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
- Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (Präventionskonzept)
- Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien
- Personenobergrenze maximal 5.000 Personen
- ab 750 Personen Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
- MNS für BesucherInnen (außer am fixen Sitzplatz)
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
- Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (Präventionskonzept)
- Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätzen im Freien
- Personenobergrenze maximal 100 Personen
- MNS für alle BesucherInnen
- MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
- Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (Präventionskonzept)
Im Kundenbereich gilt:
- MNS für KundenInnen in Betriebsstätten (ausgenommen Gastronomie)
- MNS für Personal im Service in der Gastronomie
In der Gastronomie gilt:
- Sperrstunde 1 Uhr
- MNS für Personal im Service
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung (außer bei Take-Away)
In der Hotellerie gilt:
- MNS für Gäste in Gemeinschaftsbereichen in geschlossenen Räumen
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
Für den Elementar- und Schulbereich gelten ab Montag eigens entwickelte Bestimmungen. Diesbezüglich wird auf die Homepage der Landesbildungsdirektion https://bildung-tirol.gv.at/ verwiesen.
Weiters finden Sie in der Anlage wichtige FAQ’s sowie weitere Informationen zur Corona-Ampel. Zudem darf auf die Homepage der Bezirkshauptmannschaft Schwaz verwiesen werden (https://www.tirol.gv.at/schwaz/pressemeldungen/meldung/corona-ampel-im-bezirk-schwaz-stufe-orange/) auf welcher alle wichtigen Informationen veröffentlicht werden.