Month: April 2021

Vorläufiger Stellungsplan des Militärkommandos TIROL

Geburtsjahrgang 2003

Bitte beachten Sie Folgendes:

  1. Für den Bereich des Militärkommandos TIROL werden die Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission TIROL, Köldererstraße 2, 6020 INNSBRUCK der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage in Anspruch.
  2. Die Stellungspflichtigen haben sich bis 0630 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber, wenn es aus verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, schon am Vorabend bis 2200 Uhr erscheinen (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). Aufgrund der aktuellen COVID-Lage wird empfohlen, erst am Stellungstag anzureisen.
  3. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis der Republik Österreich), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde.
  4. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene ärztliche Atteste (hierfür besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung) sowie der ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragebogen, falls er dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde.
  5. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag.
  6. Bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe besteht die Möglichkeit, dass Stellungspflichtige auf ihren Antrag in einem anderen Bundesland oder zu einem anderen Termin der Stellung unterzogen werden.
  7. Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies unter Beilage einer entsprechenden Bestätigung umgehend der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos TIROL mitzuteilen. Für Personen, die eine dauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, wird die umgehende Kontaktaufnahme mit der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos TIROL empfohlen.
  8. Für Anfragen steht Ihnen unser Personal gerne zur Verfügung. Nähere Informationen zur Stellung und Kontaktaufnahme finden Sie auf unserer Homepage (https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/stellung).

Einstellung der COVID-Gurgeltests (Abholung und Rückgabe)

ABGABE DER VERWENDETEN GURGELTESTS IN DER GEMEINDE NOCH BIS 16.04.2021, 11:30 MÖGLICH

ABGABE DER UNGEBRAUCHTEN TEST-KITS BIS 27.04.2021 IM GEMEINDEAMT MÖGLICH

Die „Gurgeltest-Aktion“ im Bezirk Schwaz neigt sich dem Ende zu. Die Rückgabe der durchgeführten Proben geht stark zurück und die Tendenz zeigt nach unten, v.a. auch wegen des Entfalls der Ausreisetestverpflichtung für den Bezirk Schwaz. Zudem wurde jetzt bekannt, dass ohne Identitätsnachweis (Filmen beim Spülvorgang mit Ausweisdokument) der Labor-Befund bzw. der Link dazu nicht mehr übermittelt wird, sondern das Ergebnis nur noch auf dem Display oder Bildschirm abrufbar ist („negativ“ oder „positiv“). Somit liegt der Befund künftig nicht mehr in Form eines abrufbaren Dokuments vor und kann nicht ausgedruckt werden.

Aus diesen Gründen ist zu erwarten, dass der Rücklauf immer noch weiter zurückgeht und die Transport-Logistik aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Wir bitten daher um Beachtung dass die Rückgabemöglichkeit mit Abholung und Transport nach Wien ins Labor am Sonntag, den 18.04.2021 endet.

Die Abholung/Rückgabe beim Gemeindeamt Uderns ist nur mehr bis Freitag 16.04. um 11:30 Uhr möglich, in der Festhalle Fügen auch am Wochenende noch zu den Öffnungszeiten der Teststraße.

Da sich noch eine sehr große Anzahl an Test-Kits im Umlauf befinden, bitten wir um Rückgabe aller nicht verwendeten Exemplare in der Gemeinde bis 27.04.2021.