Allgemein
Glückwünsche zum 90er – Johann Hauser
Infos über: Straßensperre, Jugendbeirat, Hundeverordnung, Mittagsruhe im Ortsgebiet und Freihalten der Gemeindestraßen
Straßensperre oberer Schulweg während Infrastrukturarbeiten Frühjahr:
Ab dem 21. März ist der obere Schulweg zwischen der Bloaknersiedlung und der Abzweigung zum Böglerbichl für den gesamten Verkehr (inkl. Viehtrieb, Fußgänger usw.) gesperrt! Grund dafür ist die umfangreiche Baustelle in diesem Abschnitt, bei der Wasser-, Kanal- und LWL-Leitungen, die Straßen-beleuchtung sowie ein von der Fahrbahn getrennter Gehweg errichtet werden. Die Dauer für die Totalsperre beträgt ca. 2 Monate. Die Straße wird komplett erneuert, sodass eine Freigabe für den Verkehr erst nach Fertigstellung der Fahrbahndecke möglich ist. Die Eigentümer bzw. Besitzer der angrenzenden Grundstücke (landwirtschaftliche Flächen, Golfplatz) werden ersucht, ihre allenfalls vorhandenen Zäune entlang des Bauabschnitts rechtzeitig vor Baubeginn zu entfernen, sofern sich diese in natura auf der 5m breiten Straßenparzelle befinden. Erfolgt dies nicht zeitgerecht, muss der Abtrag durch die ausführende Firma kostenpflichtig für die Anrainer durchgeführt werden. Allen betroffenen Anrainern und Nutzern dieses Straßenabschnitts sei im Voraus für ihr Verständnis hinsichtlich der nötigen Baustelle (Sperre bzw. Umleitung, Lärm, Staub etc.) gedankt. Die Arbeiten sollen im Interesse aller so zügig wie möglich abgewickelt werden.
Einrichtung eines Jugendbeirats in der Gemeinde Uderns:
Gesucht werden vier freiwillige Uderner Gemeindebürger*innen im Alter zwischen 14 – 16 Jahren, welche den Sozialausschuss des Gemeinderats in Jugendthemen ergänzen sollen. Bewerbungen dazu sind als Motivationsschreiben inkl. Angabe der persönlichen Daten bis spätestens 15. April an das Gemeindeamt Uderns zu senden. Der Gemeindevorstand entscheidet dann, wer in dieses neue vierköpfige Gremium aufgenommen wird. Über aufrichtiges Interesse der jungen Bevölkerung an der Gemeindearbeit würden wir uns sehr freuen.
Leinen- und Maulkorbzwang sowie Verpflichtung zur Hundekotaufnahme:
Generell gilt in Uderns außerhalb des geschlossen verbauten Ortsgebiets bzw. außerhalb von ausreichend eingefriedeten Grundstücken, weiters in allen öffentlichen Gebäuden und auf allgemein zugänglichen Anlagen Leinen- bzw. Maulkorbzwang. Außerdem sind alle Besitzer/Verwahrer von Hunden im gesamten Gemeindegebiet verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Hundekot unverzüglich und ordnungsgemäß entfernt wird. Hierfür wurden an mehreren Straßen eigene Hundetoiletten aufgestellt, bei welchen „Hundesackerln“ entnommen werden können. Diese sind dann auch in den dafür vorgesehenen grünen Hundetoiletten zu entsorgen. Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden seitens der Behörde strengstens geahndet (Geldstrafe).
Einhalten der Mittagsruhe und Bauzeit im Ortsgebiet:
Die Verordnung der täglichen Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr im Ortsgebiet ist einzuhalten. In dieser Zeit sind laute Arbeiten wie Rasenmähen, Holzschneiden etc. zu unterlassen. Die tägliche Bauzeit (gilt für das Bau- und Baunebengewerbe) von Montag bis Samstag ist von 07:00 bis 19:00 Uhr festgelegt. Sonn- und Feiertage sind ausnahmslos Ruhetage.
Freihalten der Gemeindestraßen:
Damit die Erreichbarkeit der einzelnen Häuser für den allgemeinen Verkehr, für Transport- und Dienstleistungsunternehmen (z.B. Müllabfuhr) sowie für alle Einsatzkräfte gewährleistet ist, werden die Eigentümer/Hausverwaltungen aller Uderner Liegenschaften hiermit ersucht, die Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Gemeindestraßen regelmäßig und sorgfältig bis auf die Grundgrenze zurückzuschneiden, sodass der Verkehrsraum in voller Breite und ohne Beeinträchtigungen zur Verfügung steht. Ansonsten erfolgt eine für die Eigentümer kostenpflichtige Ersatzvornahme! Außerdem wird darauf verwiesen, dass ein halbseitiges Zuparken der Gemeindestraßen (auch bei breiter Fahrbahn) nicht zulässig ist! Dies wird polizeilich kontrolliert und zur Anzeige gebracht (Geldstrafe).
Mit freundlichen Grüßen,
der Bürgermeister
Ing. Josef Bucher eh.
Kundmachung zum Ergebnis der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl, am 27.02.2022
Kundmachung der Wahllokale, Wahlzeiten und Verbotszonen
Kundmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters
Problemstoffsammlung
SAMMELTAG: 09.08.2022
UHRZEIT: 16:00 – 19:00 Uhr
ORT: Recyclinghof
Was gehört zu den Problemstoffen?
ALTÖL mineralisch | Motor–, Getriebe- und Hydrauliköl, Heiz- und Mineralöl |
BATTERIEN | Trockenbatterien aus elektronischen Geräten |
Lithiumbatterien aus elektronischen Geräten | |
Autobatterien / Bleiakkumulatoren von PKWs, Traktoren | |
DISPERSIONSFARBEN | Dispersionen, mineralische Anstriche und Verputze |
ELEKTRONIKSCHROTT | elektronische Geräte aller Art, Bildschirme |
FARBEN und LACKE | Anstriche, Dichtungsmasse, Härter, Klebstoffe, Toner |
FEUERLÖSCHER | Handfeuerlöscher bis 12 kg |
HAUSHALTSREINIGER | Putz- und Wasch- und Reinigungsmittel aller Art |
LAUGEN | Ammoniak (Salmiak), Natronlauge, Wasserglas |
LEERGEBINDE | mit Verunreinigungen |
LEUCHTMITTEL | Halogenlampen, Neonröhren, Sparlampen |
LÖSUNGSMITTEL | Aceton, Benzin, Nitroverdünnung, Spiritus, Terpentin |
MEDIKAMENTE und KÖRPERPFLEGEMITTEL | Cremen und Salben, Tabletten und SäfteDuschgel, Shampoo, Schminkbedarf, Nagellack |
Einwegspritzen u. andere spitzige medizinische Produkte – ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern | |
ÖLHALTIGER ABFALL | Leergebinde ölig, Ölbindemittel, Ölfilter, Schmierfette |
PFLANZENSCHUTZMITTEL, HOLZSCHUTZMITTEL | Mittel zur Bekämpfung von Insekten u. Unkraut (Fungizide, Insektizide, Pestizide), Maus- und Rattengift, Düngemittel |
SÄUREN | Batteriesäure, Entkalker, Essigsäure, Salzsäure |
SCHWIMMBADCHEMIKALIEN | pH-Plus, pH-Minus, Chlortabletten |
SPEISEFETTE, SPEISEÖLE | ohne Lebensmittelreste |
SPRAYDOSEN | Druckgaspackungen, PU-Schaumdosen |
Glückwünsche zum Nachwuchs – Petra Zondrova
Glückwünsche zum 80er – Hilda Giehl
Musterung – Geburtsjahrgang 2004
auch unter Berücksichtigung der in der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung durch die Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer weiter durchgeführt.
Durch verstärkte Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Stellungshäusern wird auch weiterhin sichergestellt, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus so gering als möglich gehalten werden kann.
Da jedoch trotz all dieser Maßnahmen COVID-bedingte Beeinträchtigungen des Stellungsbetriebes nicht ausgeschlossen werden können bzw. die Entwicklung der COVID-Lage eine rasche Anpassung der o.a. Schutzmaßnahmen erfordert, kann es immer wieder vorkommen, dass Stellungstermine kurzfristig verschoben werden müssen.
Aus diesem Grunde werden die langjährig üblichen Stellungskundmachungen nicht mehr bei öffentlichen Einrichtungen durch Aushang bekannt gemacht, sondern den aktuellen Planungsgrundlagen angepasste vorläufige Stellungspläne digital zur Verfügung gestellt.
Die Stellungskundmachung für den Geburtsjahrgang 2004 ist bereits unter
https://karriere.bundesheer.at/grundwehrdienst/stellung
online einzusehen.
Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
Kundmachung über die Wahlbehörden der Gemeinde Uderns für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2022
Kindernachmittag der LJ Uderns, am 24.12.2021
Tirol impft in Ihrer Nähe
Frauen im Brennpunkt – Neue berufliche Perspektiven & Möglichkeiten
OBSTIK ist ein vom Land Tirol und ESF gefördertes Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Frauen durch Orientierung, Beratung und Stärkung von individuellen Kompetenzen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Die kostenlosen Angebote von OBSTIK umfassen mobiles Coaching- / Beratungs- und Bildungsangebote zur Schaffung und Erweiterung digitaler Kompetenzen sowie zur (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Im Bezirk Schwaz umfasst das Programm folgende Punkte:
- Mobiles Coaching / Beratung in ländlichen Regionen inkl. Kinderbetreuung (Schwaz, Achensee und Zillertal). Nähere Infos dazu finden Sie weiter unten.
- 14-tägiger Offener Arbeitsraum zur schnellen Unterstützung bei digitalen Problemstellungen inkl. Kinderbetreuung (FIB Schwaz, Burggasse 8)
- Regelmäßige Impuls- und Vertiefungsworkshops zu den Themen: Basic EDV, Online Schooling, Tools & Möglichkeiten mit dem Smartphone, Existenzsicherung digital und Online-Bewerbung inkl. Kinderbetreuung (FIB Schwaz, Burggasse 8)
Es werden besonders nicht-erwerbstätige Frauen angesprochen,
– die stark von der COVID-19 Krise betroffen sind,
– die über geringe formale Qualifikationen verfügen,
– die eine Migrationsgeschichte haben oder / und
– (wieder) in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen, also zB. auch Mütter, die aufgrund der Elternzeit beruflich länger ausgesetzt haben
Im Rahmen des Coachings werden neue berufliche Perspektiven entwickelt und Möglichkeiten erarbeitet, um diese zu realisieren und Frauen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Die Digitalisierungsangebote unterstützen Frauen dabei sich aktuelles, alltagstaugliches und praxisnahes Wissen in der digitalen Welt anzueignen und ihre Anwendungskompetenz zu erweitern.
OBSTIK ist ein kostenloses Angebot von Frauen im Brennpunkt. Mehr Informationen finden Sie beiliegend und auf unserer Website www.fib.at/EUProjekte/OBSTIK.
Wie funktioniert mobiles Coaching?
Wir sind demnächst regelmäßig mit einem Elektrobus im Bezirk Schwaz unterwegs und bringen das Angebot sozusagen direkt vor die Haustür. Dadurch können wir viele Frauen erreichen und diesen die Zugangsmöglichkeiten zur Beratung erleichtern. Zusätzlich haben wir eine Kinderbetreuerin mit dabei, die sich während des Gesprächs, bei Bedarf, um die Kleinen kümmert.
Unser nächster Halt in Uderns: Donnerstag, 16.12.21 von 09:00 – 11:00 Uhr beim Parkplatz gegenüber dem Gemeindeamt!!
Glückwünsche zum 80er – Anna Petz
Glückwünsche zum Nachwuchs – Elisabeth Eberharter und Michael Hörhager
Glückwünsche zum 80er – Balthasar Lederer
Glückwünsche zum 80er – Viktoria Hauser
Pop-Up-Impfstelle geht im Zillertal in Betrieb
Pressemitteilung des Planungsverbandes Zillertal in Kooperation mit dem Land Tirol vom 06.12.2021
Weiteres Impfangebot in der Festhalle Fügen
In Anbetracht der nahenden Covid-Impfpflicht und zur Entlastung des Impfzentrums Schwaz wird im Zillertal in den nächsten Wochen auf eine wohnortnahe und zeitlich beschränkte Ausweitung des Impfangebotes gesetzt.
Das Impfzentrum im SZentrum Schwaz ist jeden Dienstag von 15 bis 20 Uhr geöffnet. Zusätzliche Impfungen werden in der Festhalle Fügen an folgenden Terminen angeboten:
Samstag 11.12.2021 15 bis 20 Uhr
Samstag 18.12.2021 15 bis 20 Uhr
Donnerstag 23.12.2021 15 bis 20 Uhr
Donnerstag 30.12.2021 15 bis 20 Uhr
Im Jänner 2022 jeden Samstag von 15 bis 20 Uhr.
Was muss zur Impfung mitgebracht werden?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- E-Card
- Ausgefüllter Aufklärungs- und Dokumentationsbogen – abrufbar unter https://www.planungsverband-zillertal.at/impfstelle-fuegen-zillertal
- Impfpass (wenn vorhanden)
Weitere Hinweise:
- Es stehen die Impfstoffe BioNTech/Pfizer und Moderna zur Auswahl.
- Das Impfangebot richtet sich an alle ab 12 Jahren.
- Verabreicht werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen.
- Die 3. Impfung wird von Experten ab 4 Monate nach der 2. Dosis für Personen ab 18 Jahren empfohlen. Mit Zustimmung des Impfarztes ist dies bereits für 16- bis 18-Jährige möglich.
- Eine Anmeldung zur Impfung ist nicht erforderlich.
- Für den Zutritt in die Impfstelle ist das Tragen einer FFP2 Maske verpflichtend.
Rückfragehinweis:
Planungsverband Zillertal
Kirchweg 3
6273 Ried im Zillertal
Thekla Hauser
Tel. 0664-3009289
info@planungsverband-zillertal.at
https://www.planungsverband-zillertal.at